Für die kommende Bürgermeisterwahl werden noch Freiwillige gesucht, die mithelfen, die anberaumten Wahltage organisatorisch als Beisitzer abzusichern. Dies betrifft die acht Wahllokale in der Kernstadt am Tag der Hauptwahl am Sonntag, den 10. Mai 2026 sowie bei der wahrscheinlich notwendigen Stichwahl am Sonntag, den 31. Mai 2026[1].
Besondere Vorkenntnisse sind für diese Wahlhelfertätigkeit nicht notwendig. Die Wahllokale haben von 8.00 bis 18.00 Uhr geöffnet, ab 07.30 Uhr werden diese vorbereitet. Die Wahlhelfer-Teams teilen sich in eine Vormittags- und eine Nachmittagsschicht auf. Nach 18.00 Uhr werden die Stimmen dann jeweils von allen Wahlhelfenden ausgezählt – je nach Wahlbeteiligung kann dies bis 20.00 Uhr oder 20.30 Uhr dauern. Für die ehrenamtliche Tätigkeit erhalten Wahlhelfende ein Erfrischungsgeld von 45 € pro Wahltag.
Die Wahllokale in der Kernstadt befinden sich an folgenden Standorten:
· Wahllokal 1: GEWO, Marktstraße 15
· Wahllokal 2: Stadtverwaltung, Falkenthaler Chaussee 1
· Wahllokal 3: Havelland-Grundschule (Speisesaal 1), Marianne-Grunthal-Straße 2
· Wahllokal 4: Havelland-Grundschule (Speisesaal 2), Marianne-Grunthal-Straße 2
· Wahllokal 5: Ehemalige Grundschule (Nebengebäude), Hospitalstraße 1
· Wahllokal 6: Linden-Grundschule (Speisesaal), Dammhaststraße 8
· Wahllokal 7: OSZ (Cafeteria), Wesendorfer Weg 39
· Wahllokal 8: Linden-Grundschule (Speisesaal), Dammhaststraße 8
Freiwillige mögen sich bis zum Montag, den 4. Mai melden unter Tel. (03307) 4684-115 oder per E-Mail unter wahlen@zehdenick.de
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[1] Eine Stichwahl ist zu erwarten, da vier Kandidaten zur Wahl stehen und sich darunter kein Amtsinhaber befindet. Somit ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein Kandidat bereits im ersten Wahlgang mindestens 50% der Stimmen erhält und eine Stichwahl entfallen kann, eher gering.
Die Grundidee der „Essbaren Stadt“ ist natürlich nicht erst gestern neu entstanden. In vielen Regionen gibt es bereits Initiativen, in denen Naschbeete zur breiten Verfügung platziert sind, Alleen oder Flächen mit Obstbäumen zur kleinen Stärkung zwischendurch dienen dürfen oder Streuobstwiesen gemeinschaftlich genutzt werden. Dafür müssen mitunter gezielte Pflanzungen und die entsprechende Pflege organisiert und koordiniert, Angebote kartiert, aufbereitet und öffentlich bereitgestellt sowie Informationen zu Pflanzenarten und deren Nutzen gezielt an den Standorten verfügbar gemacht werden. Wie bereits in der Januar-Ausgabe angedeutet möchte sich das Projekt JUT ESSEN gemeinsam mit Fürstenberg/Havel, Gransee und Zehdenick dem Thema „Essbare Städte“ unter dem Titel „kostbar“ annähern. Hierbei gilt es, einerseits mögliche Gemeinsamkeiten zu übertragen und so die Region miteinander zu verbinden, andererseits dennoch die Individualität der einzelnen Orte herauszustellen. Wie das erfolgen kann, wird selbstverständlich berichtet, denn die Umsetzung von Ideen ist ein ständiger, sich mitunter wandelnder Prozess. Seien Sie also gespannt!
Kann man Zehdenick als „Essbare Stadt“ eigentlich auch anders interpretieren, quasi neu denken? Über den Grundgedanken der Anpflanzung von Beerensträuchern oder der Kennzeichnung von Streuobstwiesen hinausgehend? Denn Essen ist doch weit mehr als reine Nahrungsaufnahmen: Es verbindet, erzählt Geschichten, lädt zum Experimentieren ein oder überliefert Traditionen. Kurz gesagt, Essen kann die Wahrnehmung eines Umfeldes prägen. Warum also nicht einfach an diesem Verständnis anknüpfen. Mit welchen Gerichten, gastronomischen Einrichtungen, Orten zum Verweilen und Genießen oder Angeboten, die regelmäßig zum Entdecken oder einfach nur zum Wohlfühlen einladen, verbinden Sie eigentlich Zehdenick? Gibt es eine spezielle Speise, bei deren Namen Ihnen Zehdenick in den Kopf kommt? Oder erzählen Sie gern von einem Lokal, mit dem bestimmte Erfahrungen und Erinnerungen verbunden sind? Oder diesen einen Laden oder Marktstand, den man unbedingt besuchen muss? Was gibt es vielleicht nicht mehr, was aber nicht in Vergessenheit geraten darf? „Egal, ob in Zehdenick aufgewachsen, zugezogen oder Besucher der Stadt, jedem fällt sicherlich mindestens eine Sache ein, die er mit dem Thema Essen verbindet.“, so Simone Kolbe aus der Wirtschaftsförderung der Stadt Zehdenick. Berichten Sie gern davon, was aus Ihrer Sicht Zehdenick prägt oder auszeichnet. Helfen Sie mit, Ideen und Formate zu entwickeln und umzusetzen. Senden Sie hierzu eine E-Mail mit dem Betreff „kostbar“ an s.kolbe@zehdenick.de. Bevorzugen Sie einen schriftlichen Beitrag, so richten Sie diesen an die Wirtschaftsförderung und vermerken das Stichwort „kostbar“ darauf. Natürlich können Sie auch anrufen oder im persönlichen Gespräch Ihre Erlebnisse und Eindrücke mitteilen. „Um möglichst viele Anregungen zu erhalten, erzählen Sie doch auch Ihren Mitmenschen von der Idee. Wir freuen uns auf interessante, vergnügliche und vielfältige Geschichten aus Zehdenick und dem ganzen Land. Lassen Sie uns gemeinsam Impulse setzen und Zehdenick als „Essbare Stadt“ neu denken!“
In der Sitzung vom 10. März ließ der Wahlausschuss der Stadt Zehdenick per Beschluss folgende Kandidaten für die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters am 10. Mai zu:
Die öffentliche Bekanntmachung vom 19.03.2026 über die zugelassenen Wahlvorschläge können Sie hier nachlesen.
Schadstoffhaltige, mithin gefährliche Abfälle wie Altöl, Farben, Klebstoffe oder Lösungsmittel lassen sich in jedem Haushalt finden. Zu erkennen sind sie an den Gefahrensymbolen auf der Verpackung. Schadstoffe dürfen keinesfalls mit dem Restabfall zusammengebracht, sondern müssen getrennt umweltgerecht entsorgt werden. Die richtige Anlaufstelle dafür ist das Schadstoffmobil, das zweimal jährlich in allen größeren Orten des Landkreises Station macht.
Während der diesjährigen Frühjahrstour macht das Schadstoffmobil der AWU am Donnerstag, den 28. Mai 2026, auf dem Parkplatz der Festhalle in der Philipp-Müller-Straße 35 halt. In der Zeit von 14:30 Uhr bis 18:00 Uhr können private Haushalte ihren Sonderabfall in einer Gesamtmenge von bis zu 120 Litern abgeben.
Für die Abgabe von Sonderabfallmengen von mehr als 120 Litern nutzen Sie bitte die zusätzlichen Abgabetermine an dem jeweiligen Recyclinghof Gransee und Germendorf! Die Anlieferungszeiten entnehmen Sie bitte der Homepage www.awu-oberhavel.de. Die Anlieferung von Sonderabfall-Fässern aus privaten Haushalten ist grundsätzlich telefonisch bei der AWU unter 03304-376 162 zu beantragen und die Verfahrensweise abzustimmen.
Welche Schadstoffe Sie beim Schadstoffmobil in Zehdenick abgegeben können sowie weitere hilfreiche Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsschreiben der AWU.
Papierführerscheine (graue und rosa Führerscheine), die vor 1999 ausgestellt wurden, sind in Abhängigkeit vom Alter der Führerscheininhaber nach Jahrgängen gestaffelt umzutauschen:
| Geburtsjahr des Inhabers | Umtauschfrist |
| vor 1953 | 19.01.2033 |
| 1953 bis 1958 | 19.01.2022 |
| 1959 bis 1964 | 19.01.2023 |
| 1965 bis 1970 | 19.01.2024 |
| 1971 oder später | 19.01.2025 |
Für die ab dem 01.01.1999 ausgestellten Kartenführerscheine werden die Umtauschfristen nach dem Erteilungsdatum des Dokuments (Ziffer 4a auf der Vorderseite) gestaffelt:
| Ausstellungsjahr | Umtauschfrist |
| 1999 bis 2001 | 19.01.2026 |
| 2002 bis 2004 | 19.01.2027 |
| 2005 bis 2007 | 19.01.2028 |
| 2008 | 19.01.2029 |
| 2009 | 19.01.2030 |
| 2010 | 19.01.2031 |
| 2011 | 19.01.2032 |
| 2012 bis 18.01.2013 | 19.01.2033 |
Der Umtausch des Führerscheins kann sowohl im Einwohnermeldeamt Zehdenick, Falkenthaler Chaussee 1, 16792 Zehdenick als auch bei der Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Oberhavel, Adolf-Dechert-Straße 1 in 16515 Oranienburg, beantragt werden.
Alle vorhandenen Besitzstände werden selbstverständlich in den neuen Führerschein übernommen.
Zur Beantragung im Einwohnermeldeamt sind folgende Unterlagen mitzubringen:
Die Gebühr für den Umtausch des Führerscheins einschließlich des Direktversandes durch die Bundesdruckerei beträgt 32,82 Euro (Zahlung in bar oder mit EC-Karte möglich). Der neue Kartenführerschein wird der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller direkt nach Hause zugesandt.
Für Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Bei Fragen wenden Sie sich dazu bitte telefonisch (03307/4684-150) oder per Mail (ewma@zehdenick.de) an das Einwohnermeldeamt!
Wer kennt es nicht: Ist es notwendig, Angelegenheiten beim Amt zu erledigen, muss man meist persönlich im Rathaus erscheinen, Sprechzeiten beachten oder mit aufwendigen Vollmachten arbeiten. Ab 1. November 2025 gehören manche Schritte für einige solcher Vorgänge der Vergangenheit an. Mit der Einführung des „Digitalen Rathauses“ können die ersten Dienstleistungen nun unabhängig von Öffnungszeiten online beantragt werden.
Im Zusammenspiel mit der Erarbeitung der digitalisierten Formulare selbst wurde abgewogen, welche Leistungen man möglicherweise in einem Vorgang bündeln und wie man Anträge übersichtlicher gestalten kann. Im Ergebnis werden im ersten Schritt zukünftig insgesamt 19 Leistungen in lediglich neun verschiedenen Onlinediensten angeboten. Konkret handelt es sich um die folgenden Vorgänge:
1. Sondernutzung einer Verkehrsfläche
2. Kita und Hort
3. Hundehaltung
4. Vergabe einer Hausnummer
5. Gewerbe
6. Urkunden
7. Baumfällung
8. Lärm
9. Veranstaltung/Traditionsfeuer/Feuerwerk
Neben der zeitlichen und räumlichen Flexibilität bietet das „Digitale Rathaus“ noch weitere Vorteile. So sind z.B. dem jeweiligen Vorhaben die relevanten Informationen direkt zugeordnet, damit man bei Bedarf die wesentlichen Bestimmungen nachlesen kann. Oder, während der Bearbeitung des Antragsformulars werden Sie an den dafür vorgesehenen Stellen durch Auswahlmöglichkeiten zu den nächsten notwendigen Angaben gelenkt. Müssen Sie möglicherweise noch Informationen zum Ausfüllen des Formulars einholen oder abgleichen, können Sie den Vorgang unterbrechen und im Zweifel fortsetzen. Unterlagen, die erst zu einem späteren Zeitpunkt benötigt werden, werden von den Bearbeiterinnen und Bearbeitern gezielt angefragt. Die Vorgänge erreichen die betreuende Stelle innerhalb der Stadtverwaltung direkt; Verzögerungen durch Postzeiten, Vertretungen, undeutliche oder personenbezogene Kennzeichnung o.Ä. werden so deutlich reduziert. Waren bisher Anträge an zwei verschiedene Bereiche der Stadtverwaltung zu stellen, entfallen einige Zusatzschritte und können nicht übersehen werden. Als Beispiel hierfür kommt vielen Hundehaltern sicherlich sofort die An- und Abmeldung des geliebten Haustieres in den Sinn. Zudem wird die Wahrscheinlichkeit einer versehentlichen Nutzung veralteter Formulare, die man noch zu Hause hatte, stark verringert.
Damit der Zugang zu den gesuchten Vorgängen ebenfalls einfach erfolgt, werden zwei verschiedene Möglichkeiten angeboten. Beide Alternativen erreichen Sie über die Startseite der städtischen Website. Sind Sie sich beispielsweise unsicher, ob das benötigte Formular bereits digital verfügbar ist, nutzen Sie wie gehabt das Formularcenter. Dort werden Sie in dem gewählten Vorgang auf das Formular im „Digitalen Rathaus“ verwiesen. Ist es dort noch nicht verfügbar, erhalten Sie es wie gehabt als Download, der nach seiner Bearbeitung separat eingereicht werden muss. Oder Sie gehen direkt in das Digitale Rathaus und nutzen die dort verfügbaren Funktionen zur Suche.
Die Nutzung der Bund ID ist bereits möglich, aber derzeit nicht zwingend erforderlich. Sollten regelmäßige Anträge notwendig sein, ist diese als Erleichterung vielleicht durchaus eine Überlegung wert.
Um einen möglichst reibungslosen Start ab dem 1. November 2025 zu ermöglichen, werden in der letzten Oktoberwoche bereits einige Einstellungen auf der Website notwendig, was zeitweise zu Einschränkungen führen kann. Wir versuchen diese so gering wie möglich zu halten, bitten Sie jedoch, dies entsprechend zu berücksichtigen, insbesondere in Fällen, bei denen Fristen eingehalten werden müssen. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis!
Seit dem 5. Oktober 2025 gilt eine wichtige Neuerung bei SEPA-Überweisungen: Die Banken müssen prüfen, ob der Name des Zahlungsempfängers mit der zugehörigen IBAN übereinstimmt, bevor eine Überweisung freigegeben wird.
Das sogenannte "Verification of Payee"-Verfahren (VoP) ist in der EU verpflichtend, um die Sicherheit im Zahlungsverkehr zu erhöhen. Damit sollen Betrug und Fehlüberweisungen zukünftig vermieden werden. Nur wenn Name und IBAN zusammenpassen, können Zahlungen reibungslos und pünktlich ausgeführt werden. Dabei werden bei Überweisungen die Angaben zum Zahlungsempfänger mit den Daten abgeglichen, die bei der Bank des Zahlungsempfängers gespeichert sind.
Bitte beachten Sie daher, dass dies für Zahlungen an die Stadt Zehdenick bedeutet: Als Zahlungsempfänger darf ausschließlich Stadt Zehdenick eingetragen werden. Stimmen Name und IBAN nicht überein, wird die Überweisung nicht ausgeführt und automatisch zurückgesandt.
Die komplette Mitteilung unter Angabe der geltenden Bankverbindungen können Sie im amtlichen Teil des Amtsblattes Oktober 2025 sowie unter den Bekanntmachungen nachlesen.