Fundtiere

Fundtiere sind Haustiere, die ihrem Besitzer dauerhaft entlaufen sind oder dauerhaft verloren gegangene Tiere, deren Eigentümer unbekannt ist und die von einem Finder in Besitz genommen wurden.

Dagegen sind herrenlose Tiere freilebende Tiere, die keinen Eigentümer haben. Dazu gehören auch freilebende Nachkommen entlaufener oder ausgesetzter Tiere. Da es nach § 3 Abs. 3 Tierschutzgesetz verboten ist, ein Tier auszusetzen oder es zurückzulassen, wird zum Zeitpunkt des Auffindens eines Tieres davon auszugehen sein, dass es sich um ein Fundtier handelt.

Die Gemeinden sind nach § 5a AGBGB zuständige Fundbehörde im Sinne der §§ 965 bis 967 und 973 bis 976 BGB. Somit sind sie grundsätzlich verpflichtet, Fundtiere aufzunehmen und artgerecht gem. § 2 TierSchG unterzubringen. Diese Aufgabe können die Gemeinden auch an Dritte, z. B. von örtlichen Tierschutzvereinen betriebene Tierheime, vergleichbare Einrichtungen oder Privatpersonen delegieren.

Falls Sie ein Tier vermissen oder gefunden haben, setzen Sie sich bitte mit dem Fachdienst Bürgerdienste in Verbindung.

Da Tiere dem Fundrecht unterliegen, hat der Finder mit dem Ablauf von sechs Monaten nach Anzeige, die Möglichkeit auf Eigentum an dem Fundtier. Der Eigentumsvorbehalt ist ausgeschlossen, wenn ein Empfangsberechtigter sein Recht angemeldet hat oder der Finder auf sein Recht verzichtet. Außerhalb der Dienstzeiten wenden Sie sich mit Ihrer Fundtiermeldung bitte an die zuständige Polizeidienststelle.

Ansprechpartner innerhalb der Stadtverwaltung Zehdenick:

Torsten Hagenow
Zimmer: 115
Telefon: 03307 4684 156
Fax: 03307 4684 178
E-Mail: Buergerdienste@zehdenick.de