Kernstadt: Friedhof I (Friedhofstraße) und Friedhof II (Liebenwalder Straße)
Ortsteile: Badingen, Burgwall, Kappe, Krewelin, Marienthal, Mildenberg, Ribbeck, Vogelsang, Wesendorf, Zabelsdorf
Die Nutzung von städtischen Friedhofseinrichtungen im Zuge einer Beisetzung ist durch das ausführende Bestattungsunternehmen nach Terminabstimmung schriftlich zu beantragen.
Dafür stellen wir folgendes Anmeldeformular zur Verfügung: „Antrag auf Nutzung von Friedhofseinrichtungen /Anmeldung einer Beisetzung“.
Die Gebühren sind dem aktuellen Gebührenverzeichnis zu entnehmen.
Gemäß der derzeit gültigen Friedhofssatzung der Stadt Zehdenick bedarf die Errichtung und jede Veränderung von Grabmalen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Stadt Zehdenick.
Dafür muss durch die ausführende Steinmetzfirma folgendes Antragsformular eingereicht werden: „Antrag zur Aufstellung eines Grabmals“.
Die Gebühren sind dem aktuellen Gebührenverzeichnis zu entnehmen.
Nach Ablauf der gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeit oder nach Ablauf des Nutzungsrechtes an der Grabstätte kann die Beräumung der Grabstätte schriftlich beantragt werden.
Die Beräumung kann privat durchgeführt werden oder es kann der städtische Bauhof mit der Beräumung beauftragt werden.
Die Gebühren sind dem aktuellen Gebührenverzeichnis zu entnehmen.
Dafür stellen wir folgendes Formular zur Verfügung: „Antrag auf Abmeldung einer Grabstelle“
Das Nutzungsrecht an einer Grabstätte kann nach Ablauf für jeweils 5 weitere Jahre verlängert werden. Die Verlängerung ist schriftlich bei der Friedhofsverwaltung zu beantragen. Die Gebühren sind dem aktuellen Gebührenverzeichnis zu entnehmen.
Dafür stellen wir folgendes Formular zur Verfügung: „Antrag auf Verlängerung des Grabnutzungsrechts“
Hinweis: Grabstätten auf der Urnengemeinschaftsanlage sowie anonyme Urnengrabstätten können nicht verlängert werden!
Ansprechpartner innerhalb der Stadtverwaltung Zehdenick:
Frau Heine
Zimmer: 110
Telefon: 03307 4684 167
Fax: 03307 4684 119
E-Mail: friedhofsverwaltung[at]zehdenick.de